Städtisches Gerichtsgebäude in Karlsruhe

Bundesgerichtshof Außenstelle

Über Bundesgerichtshof Außenstelle

Das Unternehmen Bundesgerichtshof Außenstelle in der Rintheimer Querallee 11 in 76131 Karlsruhe ist ein Anbieter aus der Kategorie Städtische Gerichtsgebäude in Karlsruhe.

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3 Bewertungen und Erfahrungsberichte
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Äußerst freundlicher Umgang miteinander. Ein riesiges Lob an das professionelle und herzliche Personal. Leider in der juristischen Komplexität in der Urteilsbegründung teilweise unter Amtsgerichten. Sehr schade. Vielleicht lag es auch an meiner Erwartungshaltung.

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Bewertung: ★☆☆☆☆ Die Justiz soll das Rückgrat der Fairness und Gerechtigkeit in jeder Gesellschaft sein. Dennoch erfordert es unser Bewertungssystem, dass wir offen und ehrlich über die Schwächen unseres eigenen Systems sprechen. Meine Kritik am Bundesgerichtshof und an der deutschen Justiz insgesamt richtet sich gegen die unzureichende Aufklärung von Beschuldigten und die systematische Verzerrung zu Ungunsten bestimmter Bevölkerungsgruppen. Beschuldigte werden häufig in Sitzungen von nur 15 Minuten mit Polizei, Anwälten und Richtern über ihre Rechte und den Prozess, den sie durchlaufen werden, informiert. Diese kurze Zeit ist weit entfernt davon, ausreichend zu sein, um die Komplexität und Feinheiten unseres Rechtssystems zu verstehen. Dies führt dazu, dass Menschen Strafen für Vergehen akzeptieren, die sie nicht begangen haben, insbesondere bei kleineren Straftaten. Die systematische Verzerrung und Diskriminierung innerhalb unseres Rechtssystems ist kein neues Phänomen. Historische Beispiele, darunter das Schicksal der italienischen Einwanderer Nicola Sacco und Bartolomeo Vanzetti in den USA der 1920er Jahre sowie die Ungerechtigkeiten der sogenannten "Jim Crow"-Gesetze, unterstreichen das Potenzial für Missbrauch und Diskriminierung durch Rechtssysteme. Die Kriminalstatistik zeigt deutlich, dass Migranten und Minderheiten in Deutschland überproportional mit dem Justizsystem konfrontiert sind. Diese Diskriminierung, ob absichtlich oder unbeabsichtigt, muss angegangen und korrigiert werden. Unsere Rechte als Beschuldigte, die gesetzlich geschützt sein sollten, werden in der Praxis oft übersehen oder ignoriert. Dazu gehören: 1. Das Recht auf ein faires Verfahren: Artikel 20 (3) des Grundgesetzes und Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) 2. Das Recht auf eine angemessene Verteidigung: § 137 der Strafprozessordnung (StPO) und Artikel 6 (3) (c) der EMRK 3. Das Recht auf ausreichende Aufklärung über die gegen uns erhobenen Vorwürfe: § 201 StPO und Artikel 6 (3) (a) der EMRK 4. Das Recht, frei von Diskriminierung und Vorurteilen zu sein: Artikel 3 GG und Artikel 14 der EMRK 5. Das Recht auf Berufung gegen ungerechte Entscheidungen: § 296 StPO, Artikel 2 (1) GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und Artikel 13 der EMRK. Es ist unverkennbar, dass eine Überarbeitung des deutschen Justizsystems dringend erforderlich ist, um die Rechte aller Bürger zu gewährleisten und eine umfassende und gerechte Aufklärung sicherzustellen. Aufgrund dieser Mängel kann ich dem Bundesverfassungsgericht und dem gesamten deutschen Justizsystem nur einen Stern geben. Die Probleme sind tiefgreifend und erfordern dringend unsere Aufmerksamkeit und Maßnahmen. Es ist an der Zeit, für eine Reform zu kämpfen, die allen Bürgern gerecht wird. Zum Abschluss meiner Bewertung möchte ich betonen, dass ich bewusst auf Vergleiche mit den Gräueltaten der Nationalsozialisten verzichtet habe, aus Respekt vor den Opfern dieser dunklen Zeit in unserer Geschichte. Dennoch sollten wir uns stets bewusst sein, dass Unwissenheit und Diskriminierung in jedem System Raum für Missbrauch und Ungerechtigkeit bieten. Es ist unsere Pflicht, sicherzustellen, dass unsere Justiz ihren Teil dazu beiträgt, die Rechte und die Würde aller Bürger zu schützen.

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