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Ja, Peter Antweiler :"eine so wichtige Behörde auf das notwendigste Personal zu reduzieren." , die amtliche Kartographie vornimmt , die Vermessung von Flurstücken und Grundstücken durchführt und somit als Amt für die Aufzeichnung von Grundstücken zuständig ist, sollte mehr festangestelltes Personal haben. "Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure" übernehmen im Namen der Behörde hohheitliche Aufgaben für den Staat und er ist somit einer Behörde gleichgestellt. Das könnte sich z. B. eine Kirche, mit Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts, zu nutze machen. Da der ÖbVI hoheitliche Vermessungen im Kataster durchführen kann, befugt ist Gutachten und Bescheinigungen, wie Grenzbescheinigungen auszustellen, ist meines Erachtens hier das Bürgerrecht in Gefahr. Wenn, also ein Bürger eine Mitteilung von einem "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur" erhält und der Antragssteller eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die eine Grenzabstimmung beantragt hat, dann ist bei einer - historisch, ungenauen- Liegenschaft aus dem 17. Jahrhundert eine Liegenschaftsvermessung mit Vorsicht zu behandeln. "Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure" mussen neutral und von persönlichem Verantwortungsgefühl bestimmt sein. Aber; in bestimmten Situationen wäre manch einem Bürger ein Beamter oder ein Angestellter, der diese hoheitsvollen Aufgaben des Öffentlichen Dienst durchführt, lieber, da er dann beruhigender und ohne Sorge einer mögliche Netzverpflechtungen, eine Liegenschaftsvermessung entgegensehen kann. Denn, in einem bestimmten Fall besteht große Sorge, der hier besteht.
